Sondermüll erkennen: Was zählt dazu – und was nicht?

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Autor: Sven Wähnke | Datenstand: 11. September 2026 | Lesezeit: 6 Minuten

Sondermüll ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Abfälle, die im amtlichen Abfallverzeichnis mit einem Sternchen (*) als gefährlich eingestuft sind – der fachlich korrekte Begriff lautet Sonderabfall oder gefährlicher Abfall. Dazu zählen klassische Problemstoffe wie Asbest, Lösemittel, Farb- und Lackreste oder alte, biopersistente Mineralwolle. Viele Baustoffe wie sortenreines Gipskarton, Ytong oder unbehandelte OSB-Platten wirken gefährlich, sind es aber nicht und gehören zur normalen Bau- und Renovierungsabfall-Schiene. Über den Curanto-Container läuft echter Sondermüll grundsätzlich nicht – dafür sind Schadstoffannahmestellen und zugelassene Fachbetriebe zuständig.

Sondermüll, Sonderabfall, gefährlicher Abfall: was ist der Unterschied?

Rein rechtlich gibt es den Begriff "Sondermüll" gar nicht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sprechen von gefährlichen Abfällen, in der Fachpraxis hat sich daneben der Begriff Sonderabfall etabliert. Alle drei Begriffe meinen im Alltag dasselbe: Abfälle, die wegen ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften ein Risiko für Gesundheit oder Umwelt darstellen und deshalb nicht mit normalem Haus- oder Bauabfall entsorgt werden dürfen.

Landet im Gespräch mit Kunden oder in der Suche eher der Alltagsbegriff – häufig geht es dabei gar nicht um klassischen Sondermüll, sondern um Material aus Garten, Renovierung oder Entrümpelung, bei dem man sich unsicher ist: Äste, alte Fliesen, ein Schrank, eine Rigipswand. Diese Materialien haben eigene Entsorgungswege, die auf den entsprechenden Abfallwissen-Seiten erklärt sind – im Abfalllexikon lassen sich einzelne Begriffe nachschlagen.

Woran erkennt man Sondermüll?

Drei Kriterien entscheiden, ob ein Abfall als gefährlich gilt:

  • Der Abfallschlüssel in der AVV trägt ein Sternchen (*) – das ist das eindeutige rechtliche Merkmal.
  • Das Material enthält Stoffe, die giftig, krebserzeugend, ätzend, entzündlich oder umweltgefährlich sind (z. B. Asbestfasern, Lösemittel, Schwermetalle).
  • Für die Entsorgung gelten besondere Pflichten: elektronische Nachweisführung (eANV), teils Andienungspflicht an eine zentrale Stelle, spezielle Verpackungs- und Transportvorschriften.

Fehlt das Sternchen, handelt es sich um einen nicht gefährlichen Abfall – auch wenn er umgangssprachlich manchmal trotzdem "Sondermüll" genannt wird, weil er nicht in die normale Tonne oder den Bauschuttcontainer darf.

Baustoffe im Check: Sondermüll oder nicht?

Gerade bei Renovierung und Rückbau werden viele unbedenkliche Baustoffe fälschlich für Sondermüll gehalten – und umgekehrt. Die folgende Übersicht ordnet die häufigsten Fälle ein:

MaterialSondermüll?Einordnung
Gipskarton / Rigips, sortenrein, unbelastetNeinAVV 17 08 02, normaler Bauabfall (Baumischabfall leicht / Wertstoffhof)
Gipskarton mit asbesthaltiger Spachtelmasse (Gebäude vor 1993)JaAVV 17 08 01*, vorab Schadstoffanalyse Pflicht
Mineralwolle / KMF ohne RAL-Gütezeichen (i. d. R. vor Baujahr 2000)JaAVV 17 06 03*, staubdicht verpacken, Entsorgungsnachweis
Mineralwolle / KMF mit RAL-Gütezeichen (neuere Produktion)Neinseparat sammeln, Wertstoffhof
Ytong / PorenbetonNeineigene Baustellenabfall-Fraktion, nicht mit Bauschutt mischen
OSB-Platten, unbehandelt aus dem InnenausbauNeinAltholz Kategorie A2, Wertstoffhof / Altholzcontainer
Abgerissene Tapete mit KleisterrestenNeinin der Regel Restmüll
Asbesthaltige Baustoffe (Wellplatten, Fassade, alte Rohrisolierung)JaAVV 17 06 05*, nur durch Fachbetrieb
Die Tabelle zeigt die typischen Fälle. Bei unklarer Herkunft oder Verunreinigung – etwa Gebäude vor 1993 bei Gips- oder Dämmstoffen – hilft im Zweifel nur eine Schadstoffanalyse vor dem Rückbau.

Gipskarton und Rigips genauer erklärt

Sortenreines Gipskarton ist kein Sondermüll und läuft als normaler Bauabfall. Ausführlich mit Kosten und Entsorgungswegen beschreibt das der Beitrag Rigips & Gipskarton entsorgen.

Mineralwolle und KMF genauer erklärt

Ob Dämmwolle als Sondermüll gilt, hängt vom Herstellungsjahr ab: Alte, biopersistente Fasern ohne RAL-Gütezeichen gelten als krebserzeugend und müssen als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Details zu Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg stehen im Beitrag Glaswolle & KMF entsorgen.

Was darf nicht in den Curanto-Container?

Über CURANTO lassen sich weder gefährliche Abfälle noch Flüssigkeiten entsorgen – unabhängig von der Containergröße oder Abfallart.

Darf in den passenden Container

  • Unbelasteter Bauschutt, Baumischabfall
  • Sortenreines Gipskarton, Ytong, OSB
  • Sperrmüll, Grünschnitt

Gehört nicht in den Container

  • Asbest und asbesthaltige Baustoffe
  • Farben, Lacke, Lösemittel, Chemikalien
  • Alte Mineralwolle ohne RAL-Gütezeichen
  • Batterien, Altöl, Flüssigkeiten jeder Art

Eine vollständige Positiv-/Negativliste nach Abfallart gibt es im Beitrag Was darf in den Container – und was nicht?. Für unbelastete Fraktionen wie Baumischabfall bietet CURANTO passende Container für leichten Baumischabfall an.

Mehr zu Risiken im Abfall generell: Gefährlich: die versteckten Gefahren des Abfalls. Einzelne Materialbegriffe zum Nachschlagen: Abfalllexikon. Zu Asbest im Speziellen: Asbest entsorgen.

Wohin dann mit echtem Sondermüll?

Drei Wege stehen offen, je nach Menge und Herkunft:

  • Privathaushalte: Schadstoffannahmestelle am Wertstoffhof oder mobiles Schadstoffmobil der Kommune, meist kostenlos oder gegen geringe Gebühr für haushaltsübliche Kleinmengen
  • Rücknahme im Handel: für bestimmte Produkte wie Batterien oder Farbreste, dort wo sie gekauft wurden
  • Größere Mengen aus Sanierung, Abriss oder Gewerbe: zugelassener Entsorgungsfachbetrieb mit elektronischer Nachweisführung (eANV); für Betriebe gilt zusätzlich die Gewerbeabfallverordnung zur Getrennthaltung

Häufige Fragen

Was sind gefährliche Abfälle nach dem KrWG?

Gefährliche Abfälle sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Abfälle, die in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) hinter dem Abfallschlüssel gekennzeichnet sind, weil sie Menschen oder Umwelt gefährden können – etwa durch Giftigkeit, Entzündbarkeit oder krebserzeugende Eigenschaften. Umgangssprachlich wird dafür meist der Begriff Sondermüll verwendet. Für die Entsorgung gelten besondere Nachweis- und teils Andienungspflichten.

Was fällt unter gefährliche Abfälle?

Typisch sind Asbest, alte Mineralwolle ohne RAL-Gütezeichen, Lösemittel, Farb- und Lackreste, Batterien, Altöl sowie schadstoffbelastetes Holz (Kategorie A4). Ob ein konkretes Material darunterfällt, entscheidet der Einzelfall – siehe die Übersicht weiter oben auf dieser Seite.

Wie entsorgt man gefährliche Abfälle?

Private Haushalte geben kleinere Mengen an der Schadstoffannahmestelle des Wertstoffhofs oder beim mobilen Schadstoffmobil der Kommune ab. Größere Mengen aus Sanierung oder Abriss übernimmt ein zugelassener Entsorgungsfachbetrieb, der die gesetzlich vorgeschriebene Nachweisführung (eANV) übernimmt. Über den normalen Container läuft das nicht.

Ist Ytong beziehungsweise Porenbeton Sondermüll?

Nein, Porenbeton (Markenname Ytong) ist kein Sondermüll. Er gilt als eigene Baustellenabfall-Fraktion, die nicht mit normalem Bauschutt vermischt werden darf, weil sie sonst den Recyclingkreislauf stört – nicht, weil er gefährlich ist.

Ist Rigips beziehungsweise Gipskarton Sondermüll?

Nein, sortenreiner, unbelasteter Gipskarton ist kein Sondermüll und läuft unter AVV 17 08 02 als normaler Bauabfall. Zum Sondermüll wird er nur, wenn angrenzende Spachtelmassen oder Kleber aus Gebäuden vor 1993 asbesthaltig sind – dann greift AVV 17 08 01* und vorab ist eine Schadstoffanalyse Pflicht.

Wo kann ich Sondermüll kostenlos entsorgen?

Haushaltsübliche Kleinmengen nehmen die meisten Kommunen an der Schadstoffannahmestelle oder beim Schadstoffmobil kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr an. Die genauen Mengen- und Gebührengrenzen legt jede Kommune selbst fest – Auskunft gibt der örtliche Entsorger.